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Das Arbeitsleben nimmt einen nicht unerheblichen Stellenwert in unserer Gesellschaft und dem Leben eines jeden Einzelnen ein. Auch aktuell hat das Arbeitsrecht als ein vom allgemeinen Zivilrecht losgelöstes Rechtsgebiet bekanntermaßen neu an Bedeutung gewonnen. Die von der Bundes – und den jeweiligen Landesregierungen beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens betreffen das soziale, insbesondere aber auch das Wirtschaftsleben in der Bundesrepublik Deutschland, wodurch sich viele in den betroffenen Wirtschaftszweigen beschäftigte Menschen nunmehr in der Gefahr sehen, ihren Arbeitsplatz durch eine betrieblich bedingte Kündigung zu verlieren. Auf pandemiebedingte wirtschaftliche Einbußen allein lässt sich eine solche Kündigung indessen – mit Ausnahme einer vollständigen Betriebsaufgabe – nicht stützen. Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann.
In den damit zusammenhängenden Sachverhalten von bisweilen existenzieller Bedeutung und einer stetigen Nähe zur Lebenswirklichkeit nach Maßgabe geltenden Rechts zu beraten und die Rechte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchzusetzen, ist die wichtige Aufgabe, der sich Herr Rechtsanwalt Becker daher schon seit einigen Jahren verschrieben hat.
Hierbei macht Herr Rechtsanwalt Becker sich die im Zuge der fachlichen Befassung mit arbeitsrechtlichen Sachverhalten erlangte außergerichtliche, gerichtliche und kautelarjuristische (vertragsgestaltende) Erfahrung zunutze und berät die Mandanten*innen vollumfänglich und stets mit dem Blick auch auf die sozialen und wirtschaftlichen Interessen und Folgen im Einzelfall.
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