Über die dargestellten Tätigkeitsschwerpunkte hinaus ist Herr Rechtsanwalt Becker kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Belangen im allgemeinen Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht u.a.) und Verwaltungsrecht, dort insbesondere im Bereich des allgemeinen und besonderen Polizei – und Ordnungsrechts.
In sämtlichen Angelegenheiten steht Herr Rechtsanwalt Becker für Mandate aus dem Kreisgebiet Heinsberg sowie für bundesweite Anfragen gerne beratend und vertretend zur Verfügung.