Tel.: +49(0)2433 – 4569974 | Mo.-Fr. 8:00 – 18 Uhr

Corporate-Compliance

Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinn die Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter. Compliance Management ist demnach nichts anderes als ein strukturierter Aufbau von internen Regeln und Richtlinien, die von den Mitarbeitern als auch der Geschäftsführung des Unternehmens eingehalten werden.  Durch eine funktionierende Compliance- Organisation können daher straf- und zivilrechtliche Risiken sowie das Risiko ordnungsbehördlicher Sanktionen (Schließungen, Ordnungsverfügungen u.a.) reduziert werden.

Ein vorhandenes Compliance – Management kann außerdem einen Wettbewerbsvorteil darstellen, da viele öffentliche Auftraggeber ihrer Aufträge nur dann vergeben, wenn ein ordentliches Compliance – Management nachgewiesen werden kann. Leider wird das Thema Compliance in vielen Unternehmen weiterhin nachlässig gehandhabt. Dabei ist Compliance heute keine Option mehr für Unternehmen, sondern eine Pflicht, um strafrechtliche Verstöße, horrende Bußgelder und Schadensersatzansprüche Dritter erfolgreich vermeiden zu können. Denn ein Compliance – Management soll dazu dienen, dass die Einhaltung von bestimmten Regeln und Richtlinien gewährleistet werden kann. Hierbei werden proaktiv Maßnahmen ergriffen, die geeignet sind, um Verstöße aufzudecken oder verhindern zu können. Die Regeln und Richtlinien können sowohl intern freiwillig aufgestellte Regeln sein als auch externe Regeln wie beispielsweise Gesetze, Verordnungen u.a..

Das Hauptziel von Compliance ist es also, dass Verstöße vermieden oder verhindert werden können. Durch eine funktionierende Compliance – Struktur im Unternehmen können sich Unternehmen vor Straftaten und damit verbundenen Bußgeldern schützen. Auch das Zusammenleben im Unternehmen wird angenehmer gestaltet, da Mitarbeiter genau wissen, an welche Regelungen sie sich halten müssen und was Ihnen dementsprechend erlaubt ist.

Corporate – Compliance hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Durch zahlreiche Skandale, aufgedeckte Kartellverstöße von Unternehmen aber auch Missachtung gesetzlicher Regelungen sowie Korruptionsvorwürfe in den vergangenen Jahren wird nunmehr zunehmend derartigen Regelbrüchen entgegengewirkt.

Ein funktionierendes Compliance – System kann jedoch nicht nur Sanktionen seitens staatlicher Organisationen, Behörden usw. vorbeugend begegnen, sondern auch effektiv gegen Angriffe von außen schützen. Insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität droht den Unternehmen ein hoher Schaden. Dies betrifft nicht nur die finanzielle Seite, sondern auch die negativen Auswirkungen auf das Image des Unternehmens. Zu den typischen Delikten im Bereich der Wirtschaftskriminalität zählen beispielsweise Betrug, Bilanzmanipulationen, Geldwäsche, Korruption, Steuerstraftaten, Untreue sowie Unterschlagungen.

Aber nicht nur im Bereich der Wirtschaftskriminalität bestehen Risiken im Unternehmen, dass gegen die geltenden Corporate Compliance – Vorschriften verstoßen wird. Auch bei der Einhaltung von Vorschriften zum Umweltschutz, Sozialbelangen sowie dem Datenschutz besteht das Risiko von Regeluntreue mit den zuvor genannten nachteiligen Folgen.

Getreu dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ ist die analytische Betrachtung eines Unternehmens in all seinen individuellen Facetten unabdingbar für die Ausarbeitung eines individuellen Compliance – Systems zur Vorbeugung jener vorstehend aufgeführter Risiken. Demgemäß gehören die nachstehend aufgezählten Maßnahmen, die kumulativ einen effektiven Unternehmensschutz zu gewährleisten geeignet sind, zum Standardrepertoire eines Compliance – Beauftragten:

  • Regelmäßige Analyse gefährdeter Bereiche
  • Vorleben von Compliance – Regeln durch die Geschäftsleitung und Führungskräfte
  • Maßnahmenkatalog bei Verstößen
  • Schulung der Mitarbeiter zum Thema Compliance
  • Interne Richtlinien aufstellen, mit Anweisungen und Maßnahmen für alle Mitarbeiter
  • Technische Maßnahmen für den Datenschutz
  • Regelmäßige Buchhaltungsüberprüfung

Herr Rechtsanwalt Becker steht Ihnen bei der Erarbeitung von Compliance – Konzepten persönlich und individuell beratend zur Seite. Als ehemaliger Ermittler bei der Staatsanwaltschaft verfügt Herr Rechtsanwalt Becker neben der breit gefächerten fachlichen Expertise in den compliance – relevanten Rechtsgebieten (u.a. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht, Ordnungs – und Polizeirecht) über ein hohes Maß an ermittlungstaktischem Know – how sowie dem nötigen Spürsinn, um etwaige Risikoquellen zu ermitteln, aufzudecken und im Vorfeld zu erkennen.

Postanschrift:

Auf der Länge 7
41836 Hückelhoven

Tel.: +49(0)2433 – 4569974
Fax: +49(0)2433 – 4569700
Mobil: +49(0)178 – 7236054
Email: info@rechtsanwalt-eb.de
Web: www.rechtsanwalt-eb.de

Kanzleianschrift:

Rheinstraße 7, Haus 1
41836 Hückelhoven

Tel.: +49(0)2433 – 970 650
Fax: +49(0)2433 – 970 651
Mobil: +49(0)178 – 7236054
Email: info@rechtsanwalt-eb.de
Web: www.rechtsanwalt-eb.de

Bürozeiten:

Montag 8 – 18 Uhr
Dienstag 8 – 18 Uhr
Mittwoch 8 – 18 Uhr
Donnerstag 8 – 18 Uhr
Freitag 8 – 16 Uhr

© 2024 Rechtsanwalt Becker | Alle Rechte vorbehalten

Design & Code by kreativmedia.de