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Strafrecht

Bei Strafrecht als Rechtsdisziplin handelt es sich nach dem allgemeinen Verständnis um die Gesamtheit von Rechtsnormen, die bestimmte, für das gesellschaftliche Zusammenleben als schädlich angesehene Handlungen unter Strafe stellen und das Ausmaß der jeweiligen Strafe bestimmen.
 
Als ehemaliger Staatsanwalt habe ich mich aufgrund der entsprechend vorhandenen Expertise insbesondere diesem Fachgebiet verschrieben und verteidige Betroffene gegen mannigfaltige Tatvorwürfe in der Region Heinsberg und Aachen sowie deutschlandweit. Hierneben engagiere ich mich in geeigneten Fällen als Nebenklagevertreter für die rechtlichen Interessen von Opfern von Straftaten bzw. deren Angehörigen.
 
Oftmals fragen Betroffene aus beiden vorgenannten Kategorien um Rat bei der Auswahl des „richtigen“ Rechtsanwalts, worauf nach meiner persönlichen Einschätzung unter Einbeziehung jahrelanger forensischer Erfahrung lediglich folgende Wahrnehmung konstatiert und als Ratgeber und Kompass anheimgestellt werden kann:
 
„Es gibt Verteidiger und andere Rechtsanwälte“ (Erhard Blanck, Heilpraktiker, Schriftsteller und Maler)

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